Unser kleines Fragen ABC
Aufbewahrungsfristen
Alle Buchhaltungsunterlagen (Belege, Kontoauszüge und Bankauszüge) und Jahresabschlüsse sind im Allgemeinen 10 Jahre aufzubewahren.
Bewirtungsaufwendungen
- Alle bewirteten Personen einschließlich der Gastgeber sind aufzuführen.
- Bezeichnung des Anlasses der Bewirtung möglichst genau („Arbeitsessen“ reicht nicht aus)
- Höhe der Aufwendungen sollte angemessen sein
- Korrekter Ausweis der Umsatzsteuer auch bei Bewirtungsbelegen erforderlich
Geschenke
- Steuerlich abzugsfähig bis maximal 35,00 € pro Person und Jahr (gilt nicht für Arbeitnehmer)
- Dokumentation der Empfänger
Kleinbetragsrechnung
Eine Kleinbetragsrechnung (Rechnungsbetrag beträgt inklusive USt maximal 150 €) muss folgende Angaben enthalten:
- den vollständigen Namen und die vollständige Anschrift des leistenden Unternehmers
- das Ausstellungsdatum
- die Menge und handelsübliche Bezeichnung der gelieferten Gegenstände oder Art Umfang und der sonstigen Leistung
- das Entgelt und den darauf entfallenden Steuerbetrag für die Lieferung oder sonstige Leistung in einer Summe
- den anzuwendenden Steuersatz oder
- im Fall einer Steuerbefreiung einen Hinweis darauf, dass für die Lieferung oder sonstige Leistung eine Steuerbefreiung gilt
Rechnungsmerkmale
Vorsteuerabzug ist nur zulässig, wenn der Unternehmer im Besitz einer nach §§ 14 und 14a UStG ausgestellten Rechnung ist. Der Leistungsempfänger hat die in der Rechnung enthaltenen Angaben auf Vollständigkeit und
Richtigkeit zu überprüfen.
Folgende Angaben müssen enthalten sein:
- Name und Anschrift des leistenden Unternehmers
- Name und Anschrift des Leistungsempfängers
- Steuernummer oder alternativ Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des leistenden Unternehmers
- Ausstellungsdatum der Rechnung
- Fortlaufende Rechnungsnummer
- Menge und Bezeichnung der gelieferten Gegenstände oder Art und Umfang der sonstigen Leistung
- Zeitpunkt der Leistung
- Nettoentgelt aufgeschlüsselt nach Steuersätzen
- Steuerbetrag
- Bruttoentgelt
- Steuersatz und Hinweis auf eine Steuerbefreiung
Verpflegungsmehraufwendungen (national)
- bei mindestens 8 bis 14 Stunden: 6,00 €
- bei mindestens 14 bis 24 Stunden: 12,00 €
- bei 24 Stunden: 24,00 €